Carpevigo

Klagen gegen Vermittler der Carpevigo

Von 22. September 2016 Keine Kommentare

Nachdem über das Vermögen der Carpevigo Finanzierungs GmbH & Co. 2. KG, der Carpevigo Finanzierungs GmbH & Co. 3. KG und CARPEVIGO Finanzierungs GmbH & Co. 4. KG sowie der Solarpark Wisselsing GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, nehmen Anlegerkanzleien vermehrt Vermittler der von diesen Unternehmen emittierten Nachrangdarlehen in Anspruch.

Die Kanzlei Dr. Roller & Partner vertritt bereits mehrere betroffene Vermittler und Berater. In den Prospekten und auch in den in der Regel eingesetzten Gesprächsdokumentationen finden sich weitreichende Hinweise auf die Funktionsweise und Risiken der Produkte, so dass es nach unserer Einschätzung für Klagen der Anleger schwer sein dürfte, dahingehende Pflichtverletzungen zu behaupten oder gar zu beweisen. Einige Kanzleien sind nunmehr dazu übergegangen, über die vermeintlich unwirksame Nachrangabrede in den Darlehensverträgen den Vermittlern eine fehlende oder unzureichende Plausibilitätsprüfung der Kapitalanlageangebote der Unternehmen anzunehmen. Dabei wird übersehen, dass das Landgericht wie auch das Oberlandesgericht München im Zusammenhang mit Nachrangdarlehen bereits entschieden haben, dass sich die Plausibilitätsprüfung nicht auf die Wirksamkeit derart komplexer juristischer Regelungen bezieht. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Prozessvertretung der betroffenen Vermittler dürften daher häufig gut sein.