PICAM/PICCOR/PICCOX

PICAM/PICCOR/PICCOX: Anleger gehen gegen Vertrieb vor

Von 14. September 2018 Keine Kommentare

Bis zum 31. August 2018 konnten Anleger ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PICAM GmbH mit Sitz in Berlin anmelden. Nun verbleiben nur noch wenige Wochen, dann steht der Prüftermin an. Voraussichtlich wird dieser Termin mehr Licht ins Dunkel bringen, in welchem Umfang tatsächlich Vermögenswerte zur Verfügung stehen, die an die Gläubiger (und damit die Anleger) verteilt werden können. Den rund 321 Mio. Euro, die dem Vernehmen nach über die Kapitalanlagen der PICCOR AG und später der PICCOX Securitisation S. A. eingesammelt worden sein sollen, dürften aber den bisherigen Erkenntnissen zufolge allenfalls Vermögenswerte gegenüber stehen, die lediglich einen geringen Bruchteil der investierten Gelder wert sind.

Dies führt dazu, dass andere Anspruchsgegner gesucht werden. Da die Verantwortlichen der PICAM GmbH und der PICCOR AG, insbesondere der in der Kritik stehende Vertriebschef Thomas E., vermutlich ebenfalls nicht in der Lage sein werden, den Schaden zu kompensieren, geraten nahezu reflexartig die Berater und Vermittler zunehmend unter Beschuss. Und so blasen zahlreiche Kanzleien bereits zum Halali gegen Berater und Vermittler. Die Namen der dabei in Erscheinung tretenden Kanzleien, die sich mit mehr oder minder tragfähigen Ratschlägen an Anleger überbieten, liest sich wie das „who is who“ der so genannten Anlegerschutzkanzleien.

Soweit es den bisher vorliegenden Anspruchsschreiben, aber auch den Verlautbarungen dieser Kanzleien zu entnehmen ist, weisen die gegen Vermittler und Berater erhobenen Vorwürfe keine großen Besonderheiten auf:

Es wird wie üblich damit argumentiert, Anleger seien nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt worden, die mit einer Anlage in das von der PICAM GmbH initiierte Investment verbunden waren. Darüber hinaus sei diese Kapitalanlage für die jeweiligen Anleger nicht geeignet gewesen, sei es aufgrund der angeblichen Scheu vor Risiken, sei es aufgrund angeblich bestehender Anlageziele.

Die uns vorliegenden Unterlagen sprechen da – vorsichtig ausgedrückt – in aller Regel bereits eine etwas andere Sprache. Dies nicht zuletzt deshalb, weil die Risiken schon allein in den diversen Begleitunterlagen zur Beitrittserklärung an mehreren Stellen deutlich hervorgehoben werden. Ob sich Anleger daher tatsächlich mit Erfolg darauf berufen können, von den Risiken einer solchen Kapitalanlage nichts gewusst zu haben, ist mehr als fraglich.

Ein weiterer Vorwurf, der gegenüber dem Vertrieb erhoben wird, richtet sich auf die angeblich unterlassene Plausibilitätsprüfung. Die Vorwürfe hierzu fallen aber bislang – soweit ersichtlich – recht dünn aus, insbesondere soweit es den Zeitraum betrifft, zu dem es noch keine negative Berichterstattung über das Geschäftsmodell der PICAM GmbH und die von dieser vertriebenen Kapitalanlagen gab. Abgesehen davon reicht es nicht aus, wenn Anleger oder deren Anwälte einfach ins Blaue hinein die Behauptung aufstellen, eine das hinter einer Kapitalanlage bei der PICCOR AG stehende Anlagemodell sei unplausibel. Die Darlegungs- und Beweislast für angebliche Plausibilitätsmängel trägt im Haftungsprozess nämlich der Anleger. Erkenntnisse, die erst im Nachhinein aufgekommen sind (insbesondere aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen), sind für einen solchen Nachweis in aller Regel nicht geeignet.

Berater und Vermittler, die von Anlegern in Anspruch genommen werden, sollten daher die behaupteten Ansprüche unbedingt prüfen lassen, bevor den Anlegern gegenüber Aussagen getroffen oder gar Zusagen gemacht werden.

Mit der Erfahrung aus mehreren Tausend Haftungsprozessen unterstützt die Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER die von diesen Entwicklungen betroffenen Vermittler. Durch die frühzeitige Bündelung der Vermittlerinteressen sorgt die Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER zudem dafür, dass alle betroffenen Vermittler bestmöglich beraten und im Klagefall optimal vertreten werden können.

DR. ROLLER & PARTNER Rechtsanwälte wurde regelmäßig im „JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien“ als eine der führenden Kanzleien in Deutschland in der Rubrik „Konfliktlösung – Dispute Resolution“, „Kapitalanlageprozesse: Vertretung beklagter Finanzdienstleister“ geführt. Das Handelsblatt zählte Dr. Roller & Partner mehrfach, zuletzt 2017, zu den Besten Anwälten Deutschlands in der Kategorie Bankrecht.

     

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