P&R Container

P&R: Ende der Anmeldefrist im Insolvenzverfahren // P&R-Gründer in U-Haft

Von 14. September 2018 Keine Kommentare

Heute, am 14. September 2018, läuft die Frist für die Anmeldung von Forderungen in den P&R-Insolvenzverfahren aus. Die Insolvenzverwalter hatten hierzu bekanntermaßen vorausgefüllte Formulare an die Anleger versandt.

Größere Verwerfungen gab es dabei nach unseren Beobachtungen nicht. Allerdings wurde die Frage, ob Anleger (insbesondere wenn sie über Eigentumszertifikate verfügen) den in den Formularen vorgesehenen Verzicht auf Ab- und Aussonderungsrechte tatsächlich erklären sollten, in der Öffentlichkeit teils kontrovers diskutiert. Diese Frage betrifft aber ohnehin nur den recht geringen Bruchteil an Anlegern, die überhaupt über Eigentumszertifikate verfügen. Bei der ganz überwiegenden Mehrheit ist dies ja gerade nicht der Fall.

Die Insolvenzverwalter haben sich bereits auf den Standpunkt gestellt, dass durch die Eigentumszertifikate allein kein Eigentum an einzelnen Containern begründet worden sei. Hierbei haben sie bislang Rückendeckung erhalten durch eine Entscheidung des Landgerichts München I, die allerdings „nur“ im vorläufigen Rechtsschutz ergangen ist, also weder eine abschließende noch eine umfassende Prüfung dieser Frage beinhaltet. Aus Sicht der Insolvenzverwalter bestehen damit weder Ab- noch Aussonderungsrechte. Die Insolvenzverwalter haben allerdings selbst darauf hingewiesen, dass die Anleger frei sind in der Entscheidung über den Verzicht. Anders als von einzelnen Anlegeranwälten – wohl aus offensichtlichen Akquisitionsinteressen – kolportiert, hat es jedenfalls keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Forderungsanmeldung, ob der Verzicht erklärt wird oder nicht.

In mehrfacher Hinsicht interessant ist im Zusammenhang mit der Eigentumsfrage auch die strafrechtliche Aufarbeitung der Causa P&R. Heinz Roth sitzt seit diesem Mittwoch in Untersuchungshaft. Er hatte noch die Insolvenzverwalter bei der Aufarbeitung unterstützt. Die Staatsanwaltschaft München I ist nun aber doch zu dem Schluss gekommen, dass Flucht- und Verdunkelungsgefahr bestehe.

Nebenbei hat die Staatsanwaltschaft München I mitgeteilt, dass sie von einem geschätzten Schadensvolumen von 1,5 bis 2 Mrd. Euro ausgehe. Diese – aus unserer Sicht wohl eher noch konservative – Schätzung würde die Vermutung nähren, dass in den Insolvenzverfahren mit einer deutlich geringeren Quote zu rechnen ist, als dies beispielsweise bei Magellan der Fall war. Für die strafrechtliche Bewertung könnte es zudem durchaus eine Rolle spielen, ob P&R den Anlegern nicht auf effektive Weise das Eigentum an den verkauften Containern hätte verschaffen müssen. Durch die nur auf Anfrage ausgestellten Eigentumszertifikate ist dies – zumindest in den Augen der Insolvenzverwalter – jedenfalls nicht gelungen.

Weitere Erkenntnisse sind spätestens aus den beiden Berichtsterminen zu erwarten, die am 17. und 18. Oktober in der Olympiahalle in München stattfinden werden. Wir werden an diesen Terminen teilnehmen und Sie auch über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Die Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER hat mit einem vierköpfigen Team von einschlägig spezialisierten Rechtsanwälten eine Vermittlervereinigung ins Leben gerufen, der sich bereits eine Vielzahl von Vermittlern mit einem deutlich dreistelligen Millionenbetrag an vermitteltem Anlagevolumen angeschlossen hat. Vermittler, die noch nicht Mitglied der Vermittlervereinigung sind, können sich hier registrieren lassen, um weitere Informationen zu erhalten.

Ferner bietet die Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER betroffenen Vermittlern eine Beratung bei der Kundenkommunikation wie auch eine Vertretung in Schadensfällen an. Die Erfahrungen aus anderen Schadenskomplexen, insbesondere dem Magellan-Verfahren, kommen den von der Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER vertretenen Vermittlern dabei zugute.

     

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