Seit geraumer Zeit machen Anlegerkanzleien Stimmung gegen den Vertrieb der Venture Plus Fonds. In Homepagemeldungen und Pressemitteilungen wird behauptet, die Berater bzw. Vermittler hätten die Anleger nicht über wesentliche Risiken der angebotenen unternehmerischen Beteiligungen aufgeklärt oder diese fälschlicherweise als geeignetes Mittel der Altersvorsorge dargestellt. Die Stoßrichtung ist klar: Die Anleger sollen verunsichert und dann zu Schadenersatzklagen gegen ihre persönlichen Finanzberater/Vermittler bewegt werden.
Anleger, die sich als Kommanditisten an einem der „V+ Fonds“ (Venture Plus GmbH & Co. Fonds 1 KG, Venture Plus GmbH & Co. Fonds 2 KG, Venture Plus GmbH & Co. Fonds 3 KG, Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG) beteiligt haben, wurden jüngst zudem über Wertberichtigungsbedarf in den jeweiligen Fondsgesellschaften informiert. Hierdurch wurde die Verunsicherung auf Anlegerseite noch gesteigert.
In einer solchen Situation ist es für Finanzanlagenvermittler erfahrungsgemäß sinnvoll, sich diesem Sturm nicht allein auszusetzen, sondern sich frühzeitig mit anderen Vermittlern aufzustellen und eine einheitliche Kommunikations- und Verteidigungsstrategie zu verfolgen. Die Anwaltskanzlei DR. ROLLER & PARTNER nimmt – wie in zahlreichen anderen Schadenskomplexen auch – die Interessen der Vermittler wahr und versucht, diese frühzeitig zu bündeln. Interessierte Vermittler werden eingeladen, sich über das Kontaktformular auf dieser Seite unverbindlich und kostenlos registrieren zu lassen, um über etwaige Entwicklungen in dieser Angelegenheit informiert zu werden.
Die Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER hat sich auf das Gebiet der Vermittlerhaftung spezialisiert und sich einen Namen in der Vertretung von Finanzanlagenvermittlern jeder Größenordnung gemacht. In den letzten Jahren hat die Kanzlei tausende von Verfahren für Vermittler erfolgreich geführt.
Dr. Roller & Partner Rechtsanwälte wurde regelmäßig im „JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien“ als eine der führenden Kanzleien in Deutschland in der Rubrik „Konfliktlösung – Dispute Resolution“, „Kapitalanlageprozesse: Vertretung beklagter Finanzdienstleister“ geführt. Das Handelsblatt zählte Dr. Roller & Partner mehrfach, zuletzt 2016, zu den Besten Anwälten Deutschlands in der Kategorie Bankrecht.