P&R Container

P&R: Eröffnung der Insolvenzverfahren im Juli?

Von 28. Juni 2018 September 14th, 2018 Keine Kommentare

Mittlerweile haben die Insolvenzverwalter Dr. Jaffé und Dr. Heinke am 25.06.2018 eine weitere Pressemitteilung veröffentlicht. Darin wird von Maßnahmen betreffend die Schweizer P&R-Gesellschaft berichtet, die u.a. eine Sicherung von Vermögenswerten zu Gunsten der Insolvenzmasse sowie eine Ablösung von Heinz Roth in der dortigen Geschäftsleitung zum Gegenstand hatten. Des Weiteren scheint sich die Befürchtung zu erhärten, dass von den rund 1,6 Mio. Containern, die an rund 54.000 Anleger verkauft worden sind, lediglich rund 618.000 Stück bei der Schweizer Gesellschaft vorhanden sind.

Die Insolvenzverwalter rechnen damit, dass Ende Juli die Insolvenzverfahren für die vier deutschen Container-Verwaltungsgesellschaften eröffnet werden. Die ersten Gläubigerversammlungen könnten dann voraussichtlich im Oktober stattfinden.

Im Zusammenhang mit diesem Gläubigerversammlungen hat zuletzt ein Vorstoß der Buss Capital GmbH & Co. KG für Diskussionen gesorgt. Der Hamburger Wettbewerber hat den Investoren angeboten, ihre Interessen auf den Gläubigerversammlungen zu vertreten und bereits entsprechende Vollmachtsexemplare in Umlauf gebracht. Wir sind hierzu der Meinung, dass es zwar im Interesse aller Beteiligten liegen müsste, wenn ein tragfähiges Weiterführungskonzept aufgelegt werden könnte. Allerdings leuchtet uns nicht recht ein, warum hierzu die Vertretung der Gläubiger in Gläubigerversammlungen notwendig sein sollte. Unserer Ansicht nach sollten sich die Gläubiger nicht von einem „Übernahmeinteressenten“ vertreten lassen. Ihre Interessenwahrung dürfte besser möglich sein, wenn sie eigenständig oder durch unabhängige Vertreter über Weiterführungskonzepte abstimmen, zumal denkbar ist, dass auch weitere Unternehmen aus der Branche ähnliche Weiterführungskonzepte entwickeln werden. Bekanntlich belebt Konkurrenz das Geschäft, das sollte auch für die Entwicklung von Weiterführungskonzepten gelten.

Des Weiteren hat kürzlich eine Meldung für Unruhe gesorgt, wonach möglicherweise erhaltene Ausschüttungen (Mietzahlungen) vom Insolvenzverwalter angefochten und zurückgefordert werden können. Die Insolvenzkanzlei LECON, mit der wir in Sachen P&R kooperieren, hat zu den rechtlichen Hintergründen für eine mögliche Rückforderung bereits ausgeschütteter Mietzahlungen Stellung genommen. Die Stellungnahme vom 15.06.2018 ist abrufbar unter https://www.lecon.eu/pr-droht-anfechtung-durch-insolvenzverwalter/. Leider ergibt sich daraus, dass eine Anfechtbarkeit der Auszahlungen nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann. Eine insolvenzrechtliche Beratung ist für betroffene Investoren daher gegebenenfalls empfehlenswert.

Unterdessen sind wir in der Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER weiterhin für zahlreiche Vermittler mit der Bearbeitung gerichtlicher und außergerichtlicher Haftungsfälle befasst. Die Argumentationslinien der Anlegeranwälte bewegen sich bislang noch in sehr tradierten Bahnen, meistens werden eine mangelhafte Risikoaufklärung, die Verharmlosung von Risiken durch die Bezeichnung der Investitionsmöglichkeit als „sicher“, oder eine nicht anlegergerechte Beratung behauptet. Wir rechnen damit, dass auf mittlere Sicht zunehmend auch P&R-spezifische Argumente wie beispielsweise der Vorwurf von Plausibilitätsprüfungspflichtverletzungen hinzukommen werden.

Die Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER hat mit einem vierköpfigen Team von einschlägig spezialisierten Rechtsanwälten eine Vermittlervereinigung ins Leben gerufen, der sich bereits eine Vielzahl von Vermittlern mit einem deutlich dreistelligen Millionenbetrag an vermitteltem Anlagevolumen angeschlossen hat. Vermittler, die noch nicht Mitglied der Vermittlervereinigung sind, können sich hier registrieren lassen, um weitere Informationen zu erhalten.

Ferner bietet die Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER betroffenen Vermittlern eine Beratung bei der Kundenkommunikation wie auch eine Vertretung in Schadensfällen an. Die Erfahrungen aus anderen Schadenskomplexen, insbesondere dem Magellan-Verfahren, kommen den von der Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER vertretenen Vermittlern dabei zugute.

     

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