MIG Fonds

MIG Fonds – Vermittler rüsten sich gegen Klagen

Von 27. Februar 2018 Keine Kommentare

Einige Anlegerkanzleien nehmen zuletzt die MIG Fonds ins Visier. Ohne konkreten Anlass werden Anleger verunsichert und zu Schadenersatzklagen gegen ihre Berater/Vermittler motiviert.

Die bisher bekannt gewordenen Vorwürfe sind sehr allgemein gehalten: MIG Fonds seien als sichere Anlage empfohlen worden, im Rahmen des Beratungsgesprächs sei weder auf das Totalverlustrisiko, noch auf die lange Laufzeit, die angeblich hohen Weichkosten und die eingeschränkte Handelbarkeit der Anteile hingewiesen worden. Das Übliche also.

Die Darlegungs- und Beweislast für Beratungs- oder Aufklärungsfehler liegt auf Anlegerseite. In den Verkaufsprospekten zu den MIG Fonds finden sich umfassende Hinweise auf die Funktionsweise und Risiken der Beteiligung. Lässt sich die rechtzeitige Prospektübergabe beweisen, dürften die Prozessaussichten nach unserer Einschätzung für beklagte Berater/Vermittler – jedenfalls im Hinblick auf die objektgerechte Beratung bzw. die ordnungsgemäße Produktaufklärung – gut stehen.

Es ist damit zu rechnen, dass einige Anlegerkanzleien überdies angebliche Prospektfehler behaupten werden, um ein serielles Totschlagsargument gegen den Vertrieb und seine Pflicht zur Plausibilitätsprüfung zu generieren. Dies ist der Punkt, an dem es wichtig wird, dass Berater und Vermittler ihre Interessen bündeln, damit ihre Verteidigung auf einer breiten Sachverhaltsgrundlage mit einer einheitlichen Argumentation erfolgen kann. Denn der Schlüssel zum Erfolg liegt in derartigen Verfahren häufig darin, dass die Anwälte auf Beklagtenseite neben fachlicher Kompetenz auch den Überblick über die Parallelverfahren haben und diese selbst steuern, um ein Auseinanderdriften des Sachvortrags und der Argumentation zu verhindern.

Die Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER nimmt – wie in zahlreichen anderen Schadenskomplexen auch – die Interessen betroffener Berater und Vermittler von MIG Fonds wahr und bündelt diese frühzeitig. DR. ROLLER & PARTNER hat sich auf das Gebiet der Vermittlerhaftung spezialisiert und sich einen Namen in der Vertretung von Finanzanlagenvermittlern jeder Größenordnung gemacht. In den letzten Jahren hat die Kanzlei tausende von Verfahren für Vermittler erfolgreich geführt.

DR. ROLLER & PARTNER Rechtsanwälte wurde regelmäßig in „JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien“ als eine der führenden Kanzleien in Deutschland in der Rubrik „Konfliktlösung – Dispute Resolution“,  „Kapitalanlageprozesse: Vertretung beklagter Finanzdienstleister“ geführt. Das Handelsblatt benannte DR. ROLLER & PARTNER Rechtsanwälte mehrfach, zuletzt 2017, zu den Besten Anwälten Deutschlands in der Kategorie Bankrecht.

     

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