WALTON

Schutzschirmverfahren der WALTON-Gruppe – Umstrukturierungen setzen Vermittler unter Druck

Von 1. März 2018 März 21st, 2018 Keine Kommentare

Im Mai letzten Jahres teilte die WALTON-Gruppe mit, dass für zentrale Verwaltungsgesellschaften der Gruppe eine Art Schutzschirmverfahren nach kanadischem Recht beantragt worden sei. Nun, Mitte Februar, folgten weitere Informationen zum Schicksal der in Deutschland vertriebenen WALTON-Beteiligungen, die nicht nur Anleger, sondern insbesondere die Vertriebe beunruhigen dürften.

Aus den hierzu vorliegenden Unterlagen ergibt sich, dass die Assets von insgesamt 139 Objektgesellschaften in eine Poolgesellschaft (die sog. Roll-up Corporation, kurz „RUC“) eingebracht werden sollen. Von den in Deutschland vertriebenen WALTON-Beteiligungen sind folgende Gesellschaften von den Plänen betroffen:

Walton Europe Landentwicklung GmbH & Co. KG,
Walton Europe Landentwicklung Brant County 2 GmbH & Co. KG,
Walton Europe Landentwicklung Niagara 1 GmbH & Co. KG,
Walton Europe Landentwicklung Ottawa GmbH & Co. KG,
Walton Europe Landentwicklung Ottawa 2 GmbH & Co. KG,
Walton Europe Landentwicklung Ottawa 3 GmbH & Co. KG.

Diese Beteiligungsgesellschaften sollen im Gegenzug zur Einbringung der von ihnen gehaltenen Objektgesellschaften Aktien der RUC erhalten. Allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass diese Aktien grundsätzlich illiquide sind und lediglich über den Zweitmarkt veräußert werden können. Außerdem ist kaum abzuschätzen, ob die Anleger der Beteiligungsgesellschaften durch diese Maßnahmen besser oder schlechter gestellt werden.

Mit nur zwei Tagen Vorankündigung wurde den Vertriebspartnern beschieden, dass die Anleger über die geplanten Maßnahmen informiert und zur Abstimmung aufgefordert würden. Wenig Zeit, um sich als Anlageberater oder Anlagevermittler über den Inhalt und die Auswirkungen der Maßnahmen zu informieren, um auf zu erwartende Rückfragen der Anleger ausreichend vorbereitet zu sein.

Letztlich zeigt die Erfahrung mit vergleichbaren Umstrukturierungsmaßnahmen, dass es für die Vermittler beinahe schon unerheblich sein dürfte, wie die Abstimmung über die geplanten Maßnahmen ausgehen wird. Denn in jedem Fall steht zu erwarten, dass die Vermittler – einmal mehr – ins Fadenkreuz von sog. Anlegerschutzanwälten geraten, die versuchen werden, die Situation dafür zu nutzen, Anleger zu Haftungsprozessen motivieren.

Umso wichtiger ist es, in dieser Phase einen kühlen Kopf zu bewahren. Betroffene Vermittler sollten deshalb bereits jetzt vorbereitende Maßnahmen treffen. Wichtig ist hier vor allem die Kommunikation mit den Kunden: In Bezug auf die oftmals von Kunden gestellte Frage, wie sie abstimmen oder was sie mit der Beteiligung tun sollen, kann die Grenze zu einer (wiederum mit Haftungsrisiken verbundenen) Anlageberatung schneller überschritten sein als gedacht. Außerdem lassen sich viele Vermittler oftmals unter Druck zu Aussagen und Zusagen hinreißen, die in einem späteren Haftungsprozess problematisch werden können. Auch die Beweissicherung für etwaige spätere Haftungsklagen und die Prüfung des Versicherungsschutzes sollten bedacht werden.

Mit der Erfahrung aus mehreren Tausend Haftungsprozessen unterstützt die Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER die von diesen Entwicklungen betroffenen Vermittler. Durch die frühzeitige Bündelung der Vermittlerinteressen sorgt die Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER zudem dafür, dass alle betroffenen Vermittler bestmöglich beraten und im Klagefall optimal vertreten werden können.

     

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