Die Insolvenzverfahren über das Vermögen der deutschen P&R-Gesellschaften sind am 24. Juli 2018 vom Amtsgericht München eröffnet worden. Die vorläufigen Insolvenzverwalter der Kanzlei Jaffé werden demnach auch im weiteren Verlauf der Insolvenzverfahren die Rolle als Insolvenzverwalter übernehmen.
Das Amtsgericht München hat allen Gläubigern (und damit auch allen Anlegern) eine Frist zur Forderungsanmeldung bis 14. September 2018 gesetzt. Hierfür soll es dem Vernehmen nach vorgefertigte Formulare geben, die den Anlegern zur Verfügung gestellt werden und in denen die individuellen Angaben bereits berücksichtigt sein sollen.
Zudem wurden Termine für Gläubigerversammlungen für den 17. und 18. Oktober 2018 angesetzt. Angesichts des zu erwartenden Andrangs wurde dafür bereits die Olympiahalle in München angemietet.
Neuigkeiten – oder besser gesagt: eine weitere Bestätigung trauriger Gewissheiten – gibt es auch im Hinblick auf den Umfang der Insolvenzmasse. Die Insolvenzverwalter hatten ja bereits vorab berichtet, dass 1,6 Mio. Containern, die auf dem Papier verkauft worden waren, lediglich rund 618.000 tatsächlich vorhandene Container gegenüber stünden. Dies hatte die Staatsanwaltschaft München I zur Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen veranlasst. Nunmehr wird seitens der Insolvenzverwalter berichtet, dass bereits seit etwa 10 Jahren keine ausreichende Anzahl real existierender Container mehr verkauft worden sei. Damit scheint sich der Verdacht eines Schneeballsystems zu bestätigen. Gleichzeitig lassen die Insolvenzverwalter aber wissen, dass bei den verantwortlichen Personen wohl wenig zu holen sein werde.
Somit wird sich aller Voraussicht nach die Vermutung bestätigen, dass – anders als z. B. im Insolvenzverfahren von Magellan – eine deutlich geringere Quote für die Gläubiger und vor allem für die Anleger zu erwarten ist. Für die betroffenen Vermittler und Berater wird sich daher der Druck, seitens ihrer Kunden in Anspruch genommen zu werden, deutlich erhöhen.
Aufgrund der von den Insolvenzverwaltern bestätigten Erkenntnisse wird es in Haftungsfällen zudem verstärkt um die Frage gehen, ob das Bestehen eines Schneeballsystems im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung erkennbar gewesen wäre. Die Hürden hierfür sind aus unserer Sicht aber deutlich höher, als es von vielen Anlegeranwälten suggeriert wird. Die uns hierzu bislang vorliegenden Unterlagen lassen im Gegenteil erkennen, dass die nun aufgedeckten Missstände für Vermittler und Berater nicht erkennbar gewesen sind.
Ein weiterer Vorwurf, der derzeit vermehrt anzutreffen ist, ist die Behauptung, im Rahmen der Vermittlung und Beratung hätte darüber aufgeklärt werden müssen, dass ein Eigentumszertifikat beantragt werden kann. Diesen Vorwurf halten wir für unbegründet. Die Möglichkeit, ein solches Zertifikat zu beantragen, ergibt sich bereits deutlich aus den Vertragsunterlagen. Es gehört zudem nicht zu den Pflichten eines Beraters und Vermittlers, vor der Zeichnung auf eine solche Möglichkeit hinzuweisen.
Die Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER hat mit einem vierköpfigen Team von einschlägig spezialisierten Rechtsanwälten eine Vermittlervereinigung ins Leben gerufen, der sich bereits eine Vielzahl von Vermittlern mit einem deutlich dreistelligen Millionenbetrag an vermitteltem Anlagevolumen angeschlossen hat. Vermittler, die noch nicht Mitglied der Vermittlervereinigung sind, können sich hier registrieren lassen, um weitere Informationen zu erhalten.
Ferner bietet die Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER betroffenen Vermittlern eine Beratung bei der Kundenkommunikation wie auch eine Vertretung in Schadensfällen an. Die Erfahrungen aus anderen Schadenskomplexen, insbesondere dem Magellan-Verfahren, kommen den von der Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER vertretenen Vermittlern dabei zugute.