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P&R: Update aus laufenden Prozessen

Von 10. Juli 2018 September 14th, 2018 Keine Kommentare

In einem von der Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER Gerichtsverfahren der Vorsitzende Richter nach Lektüre der Klageschrift und unserer Klageerwiderung einen schriftlichen Vergleichsvorschlag unterbreitet, wonach der von uns vertretene Vermittler 10% des eingeklagten Betrages zahlen soll. Das Gericht hat diesen Vergleichsvorschlag aufgrund der Unwägbarkeiten des Falls unterbreitet. Wir halten diesen Vorschlag für bemerkenswert, weil in diesem frühen Stadium vor Durchführung der Beweisaufnahme üblicherweise Vergleichsvorschläge in der Größenordnung zwischen 30% und 50% oder sogar noch höher gemacht werden. Es handelt sich zwar nur um eine erste Tendenz; dennoch stärkt der Vergleichsvorschlag den Vermittlern den Rücken und zeigt, dass Anleger es nicht so einfach haben, wie mancher Anlegeranwalt es suggeriert.

Die Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER hat mit einem vierköpfigen Team von einschlägig spezialisierten Rechtsanwälten eine Vermittlervereinigung ins Leben gerufen, der sich bereits eine Vielzahl von Vermittlern mit einem deutlich dreistelligen Millionenbetrag an vermitteltem Anlagevolumen angeschlossen hat. Vermittler, die noch nicht Mitglied der Vermittlervereinigung sind, können sich hier registrieren lassen, um weitere Informationen zu erhalten.

Ferner bietet die Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER betroffenen Vermittlern eine Beratung bei der Kundenkommunikation wie auch eine Vertretung in Schadensfällen an. Die Erfahrungen aus anderen Schadenskomplexen, insbesondere dem Magellan-Verfahren, kommen den von der Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER vertretenen Vermittlern dabei zugute.

     

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