PRIIP-KIDs

PRIIP-KIDs: Emittenten tun sich mit der Umsetzung schwer

Von 12. März 2018 Keine Kommentare

Die Umsetzung der PRIIPs-Verordnung lässt nach Auffassung der BaFin bislang noch zu wünschen übrig. Wie Elisabeth Roegele, Exekutivdirektorin der BaFin für die Bereiche Wertpapieraufsicht und Asset-Management, im Rahmen eines Referats am 8. März 2018 auf dem 11. Finanzplatztag in Frankfurt am Main mitteilte, sei die PRIIPs-Verordnung bislang unzureichend umgesetzt worden.

Als Beispiel nannte Frau Roegele nicht nur mangelhafte Basisinformationsblätter (PRIIP-KIDs), sondern auch mangelhafte Veröffentlichungspraktiken seitens der Emittenten („Hersteller“). So müsse die Veröffentlichung des Basisinformationsblatts im frei zugänglichen Bereich der Webseite des Herstellers erfolgen, dürfe also nicht in einem durch Registrierungspflicht beschränkt zugänglichen Bereich der Webseite erfolgen.

Die Worte von Frau Roegele waren primär an die Hersteller von verpackten Anlageprodukten und Versicherungsanlageprodukten gerichtet, da diese für die Erstellung und Veröffentlichung von Basisinformationsblättern verantwortlich sind. Die Anwaltskanzlei DR. ROLLER & PARTNER hat bereits mit einem Beitrag vom 13.02.2018 darauf aufmerksam gemacht, welche Folgen es für die Intermediäre hat, wenn die PRIIP-KIDs der Hersteller fehlerhaft sind. Der Beitrag ist über diesen Link abufbar: http://www.drrp.eu/aktuelles/220-priip-kids-haftungsgefahren-f%C3%BCr-vermittler-und-berater.html

Die Anwaltskanzlei DR. ROLLER & PARTNER empfiehlt allen Herstellern von verpackten Anlageprodukten und Versicherungsanlageprodukten, ihre bisherige Praxis zu überprüfen.

Die Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER berät und vertritt Emittenten von Finanzinstrumenten und Vermögensanlagen unterschiedlicher Größenordnung sowohl bei der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben als auch bei der Abwehr von Haftungsansprüchen. DR. ROLLER & PARTNER Rechtsanwälte wurde regelmäßig im „JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien“ als eine der führenden Kanzleien in Deutschland in der Rubrik „Konfliktlösung – Dispute Resolution“,  „Kapitalanlageprozesse: Vertretung beklagter Finanzdienstleister“ geführt. Das Handelsblatt zählte Dr. Roller & Partner mehrfach, zuletzt 2017, zu den Besten Anwälten Deutschlands in der Kategorie Bankrecht.