P&R Container

P&R-Unternehmen stellen Insolvenzanträge

Von 19. März 2018 Keine Kommentare

Am Donnerstag, den 15.3.2018, haben Gesellschaften der P&R-Unternehmensgruppe beim Amtsgericht in München Insolvenzantrag gestellt. Konkret teilte das Amtsgericht München mit, dass für die Gesellschaften

  • P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
  • P&R Container Leasing GmbH
  • P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH

das Insolvenzverfahren jeweils eröffnet und jeweils vorläufige Insolvenzverwalter aus der Kanzlei Jaffé bestellt wurden. Die Aktenzeichen beim Insolvenzgericht lauten: 1542 IN 726/18, 1542 IN 727/18 und 1542 IN 728/18. Wie das Amtsgericht mitteilt, handelt es sich um reguläre Insolvenzverfahren, also keine in Eigenverwaltung.

Die P&R-Unternehmensgruppe konnte im Vorfeld die in Aussicht gestellten Rückkäufe von Containern Ende Februar/Anfang März nicht mehr gewährleisten, die Anleger wurden um Geduld bis zum 20.3.2018 gebeten. Zudem wurden vereinzelt die Containermieten nicht mehr ausgezahlt. Alarmierend war Anfang März die Nachricht, dass die P&R- Unternehmensgruppe kein Neugeschäft mehr annimmt.

Da zur P&R-Gruppe auch eine Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz gehört, wird bei den Insolvenzverfahren erschwerend hinzukommen, dass mehrere Insolvenzverwalter auf die Insolvenzmasse zugreifen werden.

Bereits die ersten Reaktionen auf die Schieflage der P&R-Unternehmensgruppe haben reflexartig bei Anlegerschutzkanzleien dazu geführt, die Vermittler und Berater der Anlagen in Container-Direktinvestments als Anspruchsgegner zu identifizieren.

Die Vorgänge erinnern insoweit 1 zu 1 an die Entwicklung bei Magellan vor zwei Jahren. Die aufkommenden Rechtsfragen zu den Eigentumsverhältnissen an den Containern, zu Absonderungsrechten an Mieten und dergleichen werden wieder aufkommen. Anlageberater und -vermittler stehen jetzt vor der Herausforderung, zum einen ihre eigenen Interessen zu wahren und zum anderen mit den Sorgen ihrer Kunden umzugehen. Die Investoren werden Fragen stellen, deren Beantwortung der Vermittler sich sehr gut überlegen muss, um nicht selber in den Fokus der Anspruchstellung zu geraten.

Anleger werden beispielsweise demnächst ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden müssen. Vermittler, die unter Servicegedanken hierbei behilflich sind, müssen wissen, dass sie ein erhebliches rechtliches Risiko eingehen. Die Anmeldung der Ansprüche zur Insolvenztabelle ist wegen der komplexen Rechtslage im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse an den Containern knifflig. Daher ergeben sich für Vermittler, die ihren Kunden hierbei behilflich sind, zusätzliche Haftungsgefahren, die nicht versichert sein dürften.

Die Kanzlei Dr. Roller & Partner, München, ist unter anderem aus der Interessenvertretung im Komplex Magellan mit der rechtlichen Vertretung von Vermittlern im Rahmen von Direktinvestments erfahren. Die Kanzlei ist einzig und allein den Interessen der Vermittler und Anlageberater verpflichtet und bietet ein schlagkräftiges Team von sieben Rechtsanwälten zur Vertretung der Vermittler im P&R-Komplex. Die Kanzlei hat eine Vermittlervereinigung ins Leben gerufen, der sich bereits namhafte Vertrieben von Finanzdienstleistungen und Banken angeschlossen haben. Interessierte Vermittler können sich unten registrieren lassen, um von der Kanzlei Dr. Roller & Partner diesbezüglich auf dem Laufenden gehalten zu werden.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kanzlei Dr. Roller & Partner. Ansprechpartner sind alle Anwälte der Kanzlei, dieser Beitrag ist von Rechtsanwalt Thomas Elster erstellt.

     

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