P&R Container

P&R CONTAINER – Droht Vermittlern eine Klagewelle?

Von 11. März 2018 März 13th, 2018 Keine Kommentare

Nachdem P&R, der größte Anbieter von Container-Direktinvestitionen, die Einstellung des Vertriebs sowie die verspätete Auszahlung fälliger Container-Mieten und Rückzahlungen angekündigt hat, sind zahlreiche Vermittler beunruhigt. Weitere Informationen wurden seitens P&R zwar angekündigt, doch das kann aufgrund des schon jetzt gewaltigen medialen Echos schnell untergehen. Denn schon trommeln sog. Anlegerschutzanwälte und werben um Anleger, die Container-Investments gezeichnet haben.

Erfahrungsgemäß erheben Anlegerkanzleien in derartigen Fällen Vorwürfe der Fehlberatung (nicht anlegergerechte oder nicht objektgerechte Anlageberatung) bzw. der unterlassenen oder fehlerhaften Risikoaufklärung. Betroffene Vermittler müssen deswegen damit rechnen, früher oder später mit Schadensersatzforderungen oder Haftungsklagen enttäuschter Investoren konfrontiert zu werden.

Die Rechtsanwaltskanzlei DR. ROLLER & PARTNER vertritt ausschließlich die Interessen der Vermittler und hat eine „Task Force P&R CONTAINER“ ins Leben gerufen. Betroffene Vermittler können sich registrieren lassen, um über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten zu werden und im Hinblick auf drohende Haftunsklagen die Weichen richtig stellen zu können. Als vorbereitende Maßnahmen sollten vor allem die Kommunikation mit Kunden, die Beweissicherung für etwaige spätere Haftungsklagen und die Prüfung des Versicherungsschutzes bedacht werden.

DR. ROLLER & PARTNER hat sich auf das Gebiet der Vermittlerhaftung spezialisiert und sich einen Namen in der Vertretung von Finanzanlagenvermittlern jeder Größenordnung gemacht. In den letzten Jahren hat die Kanzlei tausende von Verfahren für Vermittler erfolgreich geführt.

DR. ROLLER & PARTNER Rechtsanwälte wurde regelmäßig im „JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien“ als eine der führenden Kanzleien in Deutschland in der Rubrik „Konfliktlösung – Dispute Resolution“,  „Kapitalanlageprozesse: Vertretung beklagter Finanzdienstleister“ geführt. Das Handelsblatt benannte DR. ROLLER & PARTNER Rechtsanwälte mehrfach, zuletzt 2017, zu den Besten Anwälten Deutschlands in der Kategorie Bankrecht.

     

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