Bereits als das Manager Magazin Mitte Septmeber 2016 berichtete, dass Singapore Airlines den Leasingvertrag über den dem Fonds zugrundeliegenden Airbus A380-800 nach Ablauf der zehnjährigen Leasingdauer im Jahr 2017 nicht verlängern wird, positionierten sich zahlreiche auf die Vertretung von Kapitlanlegern spezilisierte Kanzleien und propagierten, Ansprüche gegen den Vertrieb wegen Beratungs- bzw. Aufklärungsfehlern prüfen zu lassen. Dies ist auch deshalb so verwunderlich, weil der Fonds gut läuft und es daher unwahrschnlich ist, dass sich bereits Anleger an solche Kanzleien gewandt haben.
In dem Verkaufsprospekt finden sich weitreichende Hinweise auf die Funktionsweise und Risiken der Beteiligung, deren Kenntnisnahme in aller Regel durch Unterschrift bestätigt wurde, so dass es nach unserer Einschätzung für klagende Anleger schwer sein dürfte, dahingehende Pflichtverletzungen zu behaupten oder gar zu beweisen. Eine Haftung für Beratungs- oder Aufklärungsfehler, muss aber in jedem Einzelfall dezidiert dargelegt und bewiesen werden.
Die Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER nimmt – wie in zahlreichen anderen Schadenskomplexen auch – die Interessen externer Vermittler wahr und versucht, diese frühzeitig zu bündeln.
DR. ROLLER & PARTNER hat sich auf das Gebiet der Vermittlerhaftung spezialisiert und sich einen Namen in der Vertretung von Finanzanlagenvermittlern jeder Größenordnung gemacht. In den letzten Jahren hat die Kanzlei tausende von Verfahren für Vermittler erfolgreich geführt.
Dr. Roller & Partner Rechtsanwälte wurde regelmäßig in „JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien“ als eine der führenden Kanzleien in Deutschland in der Rubrik „Konfliktlösung – Dispute Resolution“, „Kapitalanlageprozesse: Vertretung beklagter Finanzdienstleister“ geführt. Das Handelsblatt benannte Dr. Roller & Partner Rechtsanwälte mehrfach, zuletzt 2016, zu den Besten Anwälten Deutschlands in der Kategorie Bankrecht.