Zahlreichen Quellen ist derzeit – u. a. unter Berufung auf die Angaben der vorläufigen Insolvenzverwalter – zu entnehmen, dass Anleger der insolventen P&R-Gesellschaften zunächst einmal abwarten sollten. An dieser Einschätzung sind zumindest Zweifel angebracht, da die Insolvenzverwalter zwar die Interessen der Insolvenzmasse vertreten, diese aber mit den Interessen der einzelnen Anleger nicht zwingend übereinstimmen müssen.
Gleichzeitig stehen viele Vermittler, die von ihren Kunden gefragt werden, was nun zu tun sei, vor einem Dilemma. Denn Vermittler sollten sich mit eigenen Bewertungen zur insolvenzrechtlichen Lage zurückhalten, um sich keinen Haftungsrisiken auszusetzen.
Hier ist es von Vorteil, den Kunden einen Partner mit umfangreichen Erfahrungen im Insolvenzrecht zur Seite stellen zu können, der sich der insolvenzrechtlichen Fragestellungen im Auftrag der Kunden annimmt. Die Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER hat nun mit der Kanzlei LECON Rechtsanwälte einen Partner gefunden, der sich ausschließlich den insolvenzrechtlichen Interessen der Anleger verschreibt.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie gerne auf Anfrage.