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Weitere P&R-Gesellschaft meldet möglichen Ausfall der Forderungen

Die P&R Transport-Container GmbH hat eine Meldung veröffentlicht, dass der Ausfall von Forderungen der Anleger aus den von dieser Gesellschaft herausgegebenen Vermögensanlagen möglich ist. Die P&R Transport-Container GmbH hatte in der jüngeren Vergangenheit die prospektpflichtigen Vermögensanlagen der P&R-Gruppe emittiert. Die Meldung bezieht sich auf die Angebote Nr. 5001 bis 5005.

Die Meldung wird damit begründet, dass der P&R Transport-Container GmbH gegen die drei Gesellschaften der P&R-Gruppe, die am 15. März 2018 Insolvenz beantragt hatten, Forderungen zustünden und die P&R Transport-Container GmbH ihrerseits Verbindlichkeiten gegenüber der P&R Equipment & Finance Corp. (Schweiz) habe. Es würden, so die Meldung weiter, derzeit Restrukturierungsmaßnahmen geprüft. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass die P&R Transport-Container GmbH auf ihren Forderungen gegen die drei insolventen Gesellschaften sitzen bleibe.

Es handelt sich bei der Veröffentlichung um eine Pflichtmeldung nach § 11a Abs. 1 VermAnlG. Solche Pflichtmeldungen sind bislang eher selten anzutreffen. Emittenten müssen sie unverzüglich vornehmen, wenn ein Umstand „geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen“. Das scheint nun auch hinsichtlich der prospektpflichtigen Vermögensanlagen der P&R Transport-Container GmbH der Fall zu sein.

Die Meldung ist also gesetzlich zwingend, für betroffene Vermittler aber dennoch ein weiterer Schlag. Noch ist nicht gesagt, dass es tatsächlich zu Zahlungsausfällen bei den von der P&R Transport-Container GmbH emittierten Vermögensanlagen kommen wird. Die P&R-Geschäftsführung hatte zuletzt immerhin bekanntgegeben, dass die weiteren Gesellschaften der P&R-Gruppe nicht unmittelbar von der Insolvenzantragsstellung der drei insolventen P&R-Gesellschaften betroffen seien.

Die P&R Transport-Container GmbH hat mitgeteilt, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft damit beauftragt zu haben, das Geschäftsmodell der Gesellschaft zu überprüfen. Die Ergebnisse sollen den Anlegern in einigen Wochen vorgestellt werden. Bis dahin werden betroffene Vermittler bangen müssen. Denn Anleger, die prospektpflichtige Vermögensanlagen gezeichnet haben, werden in der Zwischenzeit erfahrungsgemäß verstärkt Anlass zum Handeln sehen – ein Fest für Anlegeranwälte.

Umso wichtiger ist es auch für Vermittler der prospektpflichtigen Vermögensanlagen, ab sofort die drei goldenen Regeln zu beachten: Legen Sie sich in der Kommunikation mit den betroffenen Kunden nicht fest, auch wenn der Servicegedanke das nahelegt. Sichern Sie Beweise, vor allem Gesprächsdokumentationen und Schriftverkehr mit den Kunden. Klären Sie mit Ihrer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung spätestens dann, wenn Kunden auch nur vage eine Inanspruchnahme andeuten, den Versicherungsschutz.

Die Kanzlei DR: ROLLER & PARTNER, München, ist unter anderem aus der Interessenvertretung im Komplex Magellan mit der rechtlichen Vertretung von Vermittlern im Rahmen von Direktinvestments erfahren. Die Kanzlei ist einzig und allein den Interessen der Vermittler und Anlageberater verpflichtet und bietet ein schlagkräftiges Team von sieben Rechtsanwälten zur Vertretung der Vermittler im P&R-Komplex. Die Kanzlei hat eine Vermittlervereinigung ins Leben gerufen, der sich bereits namhafte Vertriebe von Finanzdienstleistungen und Banken angeschlossen haben. Interessierte Vermittler können sich registrieren lassen, um von der Kanzlei Dr. Roller & Partner diesbezüglich auf dem Laufenden gehalten zu werden.

     

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