Einstellung des Konkursverfahrens
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist aus dem Konkursverfahren kein Rückfluss von Geldern an die Anleger zu erwarten. Die Konkursverwalterin hat angekündigt, dass das Konkursverfahren mangels Masse eingestellt werden solle.
Nach unserem Kenntnisstand hat die Staatsanwaltschaft Zürich die bestehenden Edelmetallbestände beschlagnahmt. Zusammen mit den liquiden Mitteln sollen diese aber nur einen Betrag von rund 100.000 CHF ausmachen, denen Forderungen von rund 136.000 CHF gegenüberstehen sollen. Diese Forderungen sollen nach Angaben der Konkursverwalterin Vorrang vor den Forderungen der Anleger haben.
Weitere Edelmetallbestände, die durch eine Taurus Investors Limited mit Sitz in Dubai für die GOLDprofessionell AG gehalten worden sein sollen, konnten nicht ausfindig gemacht werden.
Vermittler sollten Ruhe bewahren
Für Vermittler heißt es weiterhin, einen kühlen Kopf zu behalten. Hierfür gibt es zahlreiche gute Gründe:
- Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zürich gegen Mitglieder der Geschäftsleitung der GOLDprofessionell AG dauern an. Sollte sich der Verdacht gegen die Mitglieder der Geschäftsleitung der GOLDprofessionell AG bewahrheiten, könnten deliktische Ansprüche der Anleger gegen diese Führungspersonen bestehen.
- Im Zuge der Ermittlungen könnten zudem weitere Vermögenswerte beschlagnahmt werden, seien es solche der GOLDprofessionell AG, seien es solche der verantwortlichen Personen.
- Wir halten es nicht für ausgeschlossen, dass sich daneben Ansprüche der Anleger gegen weitere Personen ergeben können, die im Umfeld der GOLDprofessionell AG tätig waren.
- Der Umstand, dass die von der GOLDprofessionell AG angegebenen Vermögenswerte bislang größtenteils nicht auffindbar waren, begründet für sich gesehen noch keine Haftung des Vertriebs. Vermittler haften nicht für die Vermögensdelikte, wegen derer die Staatsanwaltschaft Zürich momentan gegen die Führungsriege der GOLDprofessionell AG ermittelt.
Wir empfehlen daher, die Ermittlungen abzuwarten. Betroffene Vermittler sollten nach wie vor darauf verzichten, gegenüber Anlegern Einschätzungen und Statements abzugeben oder irgendwelche Zusagen zu machen. Anleger sollten auf offizielle Verlautbarungen verwiesen werden.
Wir beobachten weiterhin die Entwicklungen und unterstützen Vermittler, die vom Konkurs der GOLDprofessionell AG betroffen sind. Für Fragen stehen den betroffenen Vermittlern in unserer Kanzlei die Rechtsanwälte Dr. Philipp Hendel, Urs Böckelmann und Jan C. Knappe zur Verfügung.