P&R Container

P&R: Pressemitteilungen von Insolvenzverwaltern und Staatsanwaltschaft

Von 15. Juni 2018 September 14th, 2018 Keine Kommentare

Die vorläufigen Insolvenzverwalter der deutschen P&R-Gesellschaften und die Staatsanwaltschaft München I haben am heutigen 17. Mai  Pressemitteilungen veröffentlicht. Diese haben es in sich, denn nach den bisherigen Erkenntnissen der vorläufigen Insolvenzverwalter sind von den etwa 1,6 Mio. Containern, die über die insolventen P&R-Gesellschaften an Anleger verkauft wurden, lediglich ca. 618.000 Container vorhanden. Der Fehlbestand von rund 1 Mio. Containern habe sich den Berichten zufolge seit dem Jahr 2007 sukzessive aufgebaut. Die Staatsanwaltschaft München I hat dies zum Anlass genommen, „Ermittlungen gegen frühere und heutige Geschäftsführer der P&R-Gruppe unter anderem wegen des Verdachtes des Betruges“ aufzunehmen.

Für Vermittler und Berater dürften diese aktuellen Entwicklungen nicht ohne Folgen bleiben. Es dürfte zu erwarten sein, dass die Anleger aus der Insolvenzmasse deutlich weniger erhalten werden, als viele das zuletzt noch im Vertrauen auf den Container-Bestand gehofft hatten. Es ist daher fraglich, ob in den P&R-Insolvenzverfahren ähnlich hohe Quoten erreicht werden können wie beispielsweise im Magellan-Verfahren. Damit steigt für Vermittler und Berater das Risiko, in die Schusslinie von zunehmend nervösen Anlegern zu geraten. Die Erwartung, über die Insolvenzverfahren werde ein Großteil der investierten Gelder zu retten sein, dürfte für viele Anleger bislang der Grund gewesen sein, noch nicht ernsthaft darüber nachzudenken, ihren Vermittler oder Berater in Anspruch zu nehmen. Wenn sich diese Hoffnung nun zerschlagen sollte, kann sich das rasch ändern.

Die neuen Erkenntnisse werden dabei den Vorwurf befeuern, Vermittler und Berater hätten wissen müssen, was bei P&R vor sich ging. Solche Vorwürfe wurden in zahlreichen uns vorliegenden Anspruchsschreiben bereits erhoben, bislang basierten sie jedoch maßgeblich auf Gerüchten. Mit den heute veröffentlichten Erkenntnissen werden solche Vorwürfe eine neue Qualität erhalten. Die Auseinandersetzungen werden sich damit verstärkt darauf fokussieren, was Vermittler und Berater im Rahmen der Plausibilitätsprüfung hätten erkennen müssen. Umso entscheidender ist es für die betroffenen Vermittler und Berater, von Beginn an geeignete Strategien zu entwickeln, wie auf verschiedene Vorwürfe von Anlegerseite reagiert werden sollte.

Die Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER hat mit einem vierköpfigen Team von einschlägig spezialisierten Rechtsanwälten eine Vermittlervereinigung ins Leben gerufen, der sich bereits eine Vielzahl von Vermittlern mit einem deutlich dreistelligen Millionenbetrag an vermitteltem Anlagevolumen angeschlossen hat. Vermittler, die noch nicht Mitglied der Vermittlervereinigung sind, können sich hier registrieren lassen, um weitere Informationen zu erhalten.

Ferner bietet die Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER betroffenen Vermittlern eine Beratung bei der Kundenkommunikation wie auch eine Vertretung in Schadensfällen an. Die Erfahrungen aus anderen Schadenskomplexen, insbesondere dem Magellan-Verfahren, kommen den von der Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER vertretenen Vermittlern dabei zugute.

     

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