P&R Container

Es wird gerichtlich – die Klagewelle rollt an

Von 15. Juni 2018 Keine Kommentare

Neben einer beträchtlichen Anzahl außergerichtlicher Anspruchsschreiben liegen unserer Kanzlei mittlerweile die ersten Anlegerklagen im Zusammenhang mit Containerinvestments bei der P&R-Gruppe vor. Die beklagten und von uns vertretenen Vermittler werden jeweils auf Zahlung von Schadenersatz Zug um Zug gegen Übernahme der Container bzw. der Rechte aus den geschlossenen Verträgen verklagt. Es handelt sich, soweit ersichtlich, um die ersten Anlegerklagen bundesweit.

Im Kern beschränken sich die Vorwürfe der Kläger auf angebliche Aufklärungspflichtverletzungen wie z.B. eine mangelhafte Risikoaufklärung, teilweise wird auch der Vorwurf einer nicht anlegergerechten Empfehlung zu Zwecken der Altersvorsorge erhoben. Spezifische „P&R-Aspekte“ werden in den uns vorliegenden Klageschriften (noch) nicht thematisiert; insbesondere Plausibilitätsprüfungspflichten spielen bislang noch keine Rolle.

Damit haben die ersten Anleger ihre Ankündigung, Klage erheben zu wollen, in die Tat umgesetzt. Der Umstand, dass statt der ursprünglich vermuteten 1,6 Mio. Container nur rund 618.000 Container vorhanden sein sollen, dürfte die Motivation vieler Anleger, gegen ihre Vermittler und Berater vorzugehen, noch verstärken. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Zahl der eingehenden Klagen in den kommenden Wochen deutlich ansteigen wird.

Die Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER hat mit einem vierköpfigen Team von einschlägig spezialisierten Rechtsanwälten eine Vermittlervereinigung ins Leben gerufen, der sich bereits eine Vielzahl von Vermittlern mit einem deutlich dreistelligen Millionenbetrag an vermitteltem Anlagevolumen angeschlossen hat. Vermittler, die noch nicht Mitglied der Vermittlervereinigung sind, können sich hier registrieren lassen, um weitere Informationen zu erhalten.

Ferner bietet die Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER betroffenen Vermittlern eine Beratung bei der Kundenkommunikation wie auch eine Vertretung in Schadensfällen an. Die Erfahrungen aus anderen Schadenskomplexen, insbesondere dem Magellan-Verfahren, kommen den von der Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER vertretenen Vermittlern dabei zugute.

     

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